Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben, bei Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Vorschriften wird der Vertreter des Auftraggebers und der Auftragnehmer strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen.
Wir beantragen für Sie, falls notwendig, die Verkehrsrechtliche Erlaubnis und Sondernutzungserlaubnis. Dazu gehört die schriftliche Beantragung bei der zuständigen Behörde einschl. Gebühr, schriftliche An- und Abmeldung der Baumaßnahme.
Wir richten Ihre Baustellen vorschriftsmäßig vor Beginn der Arbeiten ein, indem Halteverbotsschilder in der vorgegebenen Frist vor Beginn der Arbeiten aufgestellt werden, Protokollierung der zum Zeitpunkt der Aufstellung geparkten Fahrzeuge, Meldung an Behörde, nach Beendigung der Arbeiten -Räumung der Halteverbotsschilder.
Die Beschilderung während der laufenden Arbeiten, werden von uns nach Vorgabe der Behörde vor Beginn der Arbeiten aufgestellt und nach Fertigstellung geräumt.